Die sogenannte „Bezugsgröße“ ist ein festgelegter Betrag im deutschen Sozialversicherungsrecht, der als Rechengröße für verschiedene Werte und Grenzen in der Soz... [mehr]
Die sogenannte „Bezugsgröße“ ist ein festgelegter Betrag im deutschen Sozialversicherungsrecht, der als Rechengröße für verschiedene Werte und Grenzen in der Soz... [mehr]