Ja, es gibt eine EBM-Ziffer für die gemeinsame Beratung von Ärzten mit einem Orthopädietechniker zur Versorgung mit einem Hilfsmittel. Die entsprechende Ziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist die 13250. Diese Ziffer kann abgerechnet werden, wenn eine gemeinsame Beratung zur Versorgung mit einem Hilfsmittel stattfindet. Es ist wichtig, die genauen Abrechnungsbedingungen und Dokumentationsanforderungen zu beachten, die im EBM festgelegt sind.