Im Gesundheitswesen in Österreich gibt es eine Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen, die verschiedene Aspekte der Gesundheitsversorgung regeln. Zu den wichtigsten Bundesgesetzen gehören: 1. **Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)**: Regelt die Ausbildung und die Berufsausübung von Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. 2. **Ärztegesetz**: Regelt die Berufsausübung von Ärzten, einschließlich der Ausbildung und der Berufspflichten. 3. **Krankenanstaltengesetz (KAG)**: Regelt die Organisation und den Betrieb von Krankenanstalten. 4. **Gesundheitsreformgesetz**: Beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und zur Kostensenkung im Gesundheitswesen. 5. **Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)**: Regelt die soziale Absicherung und die Gesundheitsversorgung der Versicherten. Auf Landesebene gibt es spezifische Gesetze, die je nach Bundesland variieren können, wie z.B.: 1. **Landesgesundheitsgesetze**: Jedes Bundesland hat eigene Gesetze, die die Gesundheitsversorgung und -organisation auf regionaler Ebene regeln. 2. **Gesetze zur Regelung von Pflegeeinrichtungen**: Diese Gesetze betreffen die Standards und die Organisation von Pflegeeinrichtungen in den jeweiligen Bundesländern. Zusätzlich gibt es zahlreiche Verordnungen und Richtlinien, die spezifische Aspekte der Gesundheitsversorgung betreffen. Es ist wichtig, sich über die jeweiligen Gesetze im spezifischen Bundesland zu informieren, da diese variieren können.