Welche drei Behörden sind für die Zulassung von Medikamenten und Impfstoffen in Deutschland zuständig?

Antwort

In Deutschland sind drei Hauptbehörden für die Zulassung von Medikamenten und Impfstoffen zuständig: 1. **Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)**: Zuständig für die Zulassung von Arzneimitteln, die nicht biotechnologisch hergestellt werden. - Website: [BfArM](https://www.bfarm.de) 2. **Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)**: Zuständig für die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln. - Website: [PEI](https://www.pei.de) 3. **Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)**: Obwohl sie eine europäische Behörde ist, spielt sie eine wichtige Rolle bei der zentralisierten Zulassung von Medikamenten und Impfstoffen, die dann in allen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, gültig ist. - Website: [EMA](https://www.ema.europa.eu) Diese Behörden arbeiten oft zusammen, um die Sicherheit und Wirksamkeit von Medikamenten und Impfstoffen zu gewährleisten.

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