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Der politisch korrekte und respektvolle Terminus im deutschsprachigen Raum ist „Menschen mit psychischer Beeinträchtigung“ oder „Menschen mit psychischer Erkrankung“. Auch die Formulierung „Menschen mit psychischer Behinderung“ wird verwendet, insbesondere im rechtlichen Kontext (z. B. im Zusammenhang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz). Wichtig ist die sogenannte „Person-zuerst“-Sprache („Person first“), also die Betonung des Menschen vor der Beeinträchtigung. Begriffe wie „psychisch Kranke“ oder „Geisteskranke“ gelten als stigmatisierend und sollten vermieden werden. Empfohlene Formulierungen sind also: - Menschen mit psychischer Beeinträchtigung - Menschen mit psychischer Erkrankung - Menschen mit psychischer Behinderung (im rechtlichen Kontext) Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Aktion Mensch](https://www.aktion-mensch.de/inklusion/was-ist-inklusion/leichte-sprache/woerterbuch/psychische-behinderung.html) oder beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a741-psychische-behinderungen.html).
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