In welchen Abständen kann man bei Asthma bronchiale eine Kur von der Krankenkasse beantragen?

Antwort

Bei Asthma bronchiale kann in der Regel alle **vier Jahre** eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme (Kur) bei der Krankenkasse beantragt werden. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands, kann auch früher eine erneute Kur genehmigt werden. Die genaue Frist und die Voraussetzungen können je nach Krankenkasse und individueller Situation leicht variieren. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse zu halten. Weitere Informationen findest du beispielsweise bei der [Deutschen Atemwegsliga](https://www.atemwegsliga.de/rehabilitation.html) oder direkt bei deiner Krankenkasse.

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