Wann muss der elektronische Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden?
Antwort
Der elektronische Medikationsplan muss seit dem 1. Januar 2022 in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden. Dies ist Teil der gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland.