Die Schlussdesinfektion wird in Deutschland im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Insbesondere § 18 IfSG befasst sich mit der Desinfektion und anderen Maßnahmen zur Verhinderung der Ve... [mehr]
Das GGO 1 Berlin, auch bekannt als die "Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung", regelt die internen Abläufe und die Zusammenarbeit innerhalb der Berliner Verwaltung. Es legt die Grundsätze für die Organisation, die Entscheidungsfindung und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Behörden und Institutionen fest. Ziel ist es, die Effizienz und Transparenz der Verwaltung zu erhöhen und eine einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten. Die GGO 1 enthält Regelungen zu Themen wie Zuständigkeiten, Verfahren und den Umgang mit Bürgeranfragen.
Die Schlussdesinfektion wird in Deutschland im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Insbesondere § 18 IfSG befasst sich mit der Desinfektion und anderen Maßnahmen zur Verhinderung der Ve... [mehr]
In Deutschland gilt für ukrainische Kriegsflüchtlinge die sogenannte "Massenzustrom-Richtlinie" der Europäischen Union. Diese Richtlinie wurde aktiviert, um den Menschen, die... [mehr]