Das, was du beschreibst, klingt nach einem feierlichen Gelöbnis oder einer Eidesformel, die oft im Rahmen von Amtseinführungen besonderen Anlässen abgelegt wird. In Deutschland ist es &... [mehr]
Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland befasst sich mit der Unverletzlichkeit der Wohnung. Er lautet: 1. Die Wohnung ist unverletzlich. 2. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. 3. Bei anderen Eingriffen und Beschränkungen darf die zuständige Behörde nur bei Gefahr im Verzug handeln; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. 4. Durchsuchungen dürfen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder Lebensgefahr, angeordnet werden. 5. Zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Anordnung eines Richters eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe getroffen werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. 6. Der Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Wohnungen ist dem Betroffenen nach Abschluss der Maßnahme mitzuteilen. Eine Unterrichtung kann durch eine richterliche Entscheidung aufgeschoben werden, solange der Zweck der Maßnahme dadurch gefährdet würde. 7. Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutz der in der Wohnung befindlichen Person oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes einer Person, die aufgrund richterlicher Entscheidung in einer Anstalt untergebracht werden soll, eingesetzt worden, so kann die Unterrichtung unterbleiben, wenn keine anderen Erkenntnisse gewonnen worden sind. 8. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Dieser Artikel schützt die Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung und legt fest, unter welchen Bedingungen Eingriffe zulässig sind.
Das, was du beschreibst, klingt nach einem feierlichen Gelöbnis oder einer Eidesformel, die oft im Rahmen von Amtseinführungen besonderen Anlässen abgelegt wird. In Deutschland ist es &... [mehr]
Die BV 62 bezieht sich auf die Bundesverfassung Schweizerischen Eidgenossenschaft, Artikel 62. Dieser Artikel behandelt die Grundsätze der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Er legt fest, dass d... [mehr]