§ 48 SGB X kommt in Betracht, wenn ein Verwaltungsakt, der einen begünstigenden Inhalt hat, zurückgenommen werden soll. Dies ist der Fall, wenn sich die Voraussetzungen, die zur Erteilu... [mehr]
Im Sozialgesetzbuch (SGB) X, § 20 Abs. 1 ist geregelt, dass die Behörde zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen ermittelt. Dieser Paragraph verpflichtet die Behörde, die notwendigen Ermittlungen durchzuführen und die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen. Hier ist der genaue Wortlaut von § 20 Abs. 1 SGB X: "Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden." Weitere Informationen findest du im Sozialgesetzbuch X: [SGB X § 20](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html).
§ 48 SGB X kommt in Betracht, wenn ein Verwaltungsakt, der einen begünstigenden Inhalt hat, zurückgenommen werden soll. Dies ist der Fall, wenn sich die Voraussetzungen, die zur Erteilu... [mehr]
Im SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch) die Erziehung insbesondere in den folgenden Paragraphen behandelt: - **§ 1**: Grundsatz - **§ 22**: Förderung der Erziehung in der Familie -... [mehr]
Ja, § 73 Abs. 1 und Abs. 3 SGB V regeln etwas Abweichendes im Vergleich zu § 45 Abs. 1a SGB V. § 73 Abs. 1 SGB V beschreibt die allgemeine Verpflichtung der Krankenkassen zur Sicherste... [mehr]
Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – ist in verschiedene Kapitel unterteilt. Hier sind die Kapitel des SGB V: 1. Kapitel: Allgemeine Vorschri... [mehr]
Im digitalen Sozialgesetzbuch (SGB) können Verweise auf relevante Rundschreiben in den Kommentaren und Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen gefunden werden. Diese Kommentare sind oft i... [mehr]
Im digitalen Sozialgesetzbuch (SGB) sind insgesamt zwölf Sozialgesetzbücher abgebildet. Diese umfassen die verschiedenen Bereiche des Sozialrechts in Deutschland, von der allgemeinen Sozialv... [mehr]
Das Wirtschaftlichkeitsgebot im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) ist in § 12 SGB V geregelt. Dort heißt es: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig un... [mehr]
Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) regelt die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Zum Thema Nachteilsausgleich enthält das SGB IX verschiedene Besti... [mehr]
Die Leitnorm des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – ist § 1 SGB VIII. Diese Norm legt die grundlegenden Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendhil... [mehr]