Im Jahr 1995 hatten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 % ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts. Dieser Anspruch bestand für...
In welcher Höhe hatten Personen 1961 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Antwort vom1961 hatten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 50 % ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts. Diese Regelung wurde durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) im Jahr 1994 geändert, das den Anspruch auf 100 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts festlegte.