In welcher Höhe hatten Personen 1961 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Antwort

1961 hatten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 50 % ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts. Diese Regelung wurde durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) im Jahr 1994 geändert, das den Anspruch auf 100 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts festlegte.

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