Im Jahr 1995 hatten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 % ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts. Dieser Anspruch bestand für... [mehr]
1961 hatten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 50 % ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts. Diese Regelung wurde durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) im Jahr 1994 geändert, das den Anspruch auf 100 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts festlegte.
Im Jahr 1995 hatten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 % ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts. Dieser Anspruch bestand für... [mehr]