1961 hatten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 50 % ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts. Diese Regelung wurde durch das Entgeltfor... [mehr]
Im Jahr 1995 hatten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 % ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts. Dieser Anspruch bestand für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Die gesetzliche Grundlage dafür war das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).
1961 hatten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 50 % ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts. Diese Regelung wurde durch das Entgeltfor... [mehr]