In welcher Höhe hatten Personen 1995 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Antwort

Im Jahr 1995 hatten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 % ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts. Dieser Anspruch bestand für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Die gesetzliche Grundlage dafür war das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).

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