§ 137d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt die Anforderungen an die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung. Dieser Paragraph legt fest, dass Krankenhä... [mehr]
Die Bilanzgliederung im Handelsgesetzbuch (HGB) ist in § 266 HGB aufgeführt.
§ 137d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt die Anforderungen an die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung. Dieser Paragraph legt fest, dass Krankenhä... [mehr]