Die Bilanzgliederung im Handelsgesetzbuch (HGB) ist in § 266 HGB aufgeführt.
Die Meldepflicht bei einem Umzug ist in Deutschland im **Bundesmeldegesetz (BMG)** geregelt. Der relevante Paragraf ist **§ 17 BMG – Anmeldung, Abmeldung**. Dort steht unter anderem, dass du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anmelden musst. Hier der Link zum Gesetzestext: [§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG) – Anmeldung, Abmeldung](https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html)
Die Bilanzgliederung im Handelsgesetzbuch (HGB) ist in § 266 HGB aufgeführt.
§ 137d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt die Anforderungen an die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung. Dieser Paragraph legt fest, dass Krankenhä... [mehr]