Warum wählte der Parlamentarische Rat den Begriff „Grundgesetz“?

Antwort

Der Begriff „Grundgesetz“ wurde vom Parlamentarischen Rat bewusst gewählt, um den provisorischen Charakter der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zu betonen. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Teilung Deutschlands war das Ziel, eine vorläufige Verfassung zu schaffen, die nur für den westlichen Teil Deutschlands gelten sollte, bis eine gesamtdeutsche Verfassung in Kraft treten könnte. Der Begriff „Verfassung“ wurde vermieden, um zu signalisieren, dass das Dokument nicht als endgültige Verfassung für ganz Deutschland gedacht war, sondern als Übergangslösung bis zur Wiedervereinigung.

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