Die Verfassung von 1793 unterschied sich in mehreren wesentlichen Punkten von der Verfassung von 1791: 1. **Demokratischer Charakter**: Die Verfassung von 1793 war deutlich demokratischer als die von 1791. Sie führte das allgemeine Männerwahlrecht ein, während die Verfassung von 1791 ein Zensuswahlrecht vorsah, bei dem nur wohlhabende Männer wählen durften. 2. **Stärkere Betonung der Volkssouveränität**: Die Verfassung von 1793 legte großen Wert auf die Volkssouveränität und die direkte Beteiligung der Bürger an der Gesetzgebung. Sie sah Referenden vor, bei denen das Volk direkt über Gesetze abstimmen konnte. 3. **Soziale Rechte**: Die Verfassung von 1793 enthielt erstmals soziale Rechte, wie das Recht auf Arbeit, Bildung und Unterstützung für Bedürftige. Diese Rechte waren in der Verfassung von 1791 nicht enthalten. 4. **Stärkere Exekutive**: Die Exekutive wurde in der Verfassung von 1793 gestärkt. Es wurde ein Exekutivrat eingeführt, der aus 24 Mitgliedern bestand und die Regierungsgeschäfte führte. In der Verfassung von 1791 war die Exekutive schwächer und stärker an die Legislative gebunden. 5. **Abschaffung der Monarchie**: Die Verfassung von 1793 war eine republikanische Verfassung, die die Monarchie vollständig abschaffte. Die Verfassung von 1791 hingegen war eine konstitutionelle Monarchie, die den König als Staatsoberhaupt beibehielt, jedoch mit eingeschränkten Befugnissen. Diese Unterschiede spiegeln die radikaleren und egalitäreren Ideale der Jakobiner wider, die 1793 an der Macht waren, im Gegensatz zu den gemäßigteren Girondisten, die die Verfassung von 1791 entworfen hatten.