Das Transitabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde am 17. Dezember 1971 unterzeichnet und trat am 3. Juni 1972 in Kraft. Es regelte den Transitverkehr zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik Deutschland durch das Gebiet der DDR. Das Abkommen war Teil der Entspannungspolitik und der sogenannten "Neuen Ostpolitik" der BRD unter Bundeskanzler Willy Brandt. Das Transitabkommen beinhaltete unter anderem: 1. **Erleichterung des Verkehrs**: Es ermöglichte einen reibungsloseren und sichereren Transitverkehr für Personen und Güter zwischen West-Berlin und der BRD. 2. **Verkehrswege**: Es wurden bestimmte Straßen- und Eisenbahnverbindungen festgelegt, die für den Transitverkehr genutzt werden durften. 3. **Zoll- und Grenzformalitäten**: Es wurden Vereinbarungen getroffen, um die Zoll- und Grenzformalitäten zu vereinfachen und zu beschleunigen. 4. **Gebühren**: Es wurden Regelungen zu den Transitgebühren getroffen, die die BRD an die DDR zu zahlen hatte. Das Abkommen war ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und trug zur Stabilisierung der Lage in Berlin bei. Es blieb bis zur Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 in Kraft.