Was passierte mit gefangengenommenen DDR-Flüchtlingen?

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DDR-Flüchtlinge, die bei einem Fluchtversuch aus der DDR gefasst wurden, mussten mit schweren Konsequenzen rechnen. Sie wurden in der Regel wegen „Republikflucht“ (offiziell: „ungesetzlicher Grenzübertritt“) strafrechtlich verfolgt. Die Strafen reichten von mehrmonatigen bis zu mehrjährigen Haftstrafen, die meist in speziellen Gefängnissen wie Bautzen oder Hohenschönhausen verbüßt werden mussten. Nach der Haft wurden viele ehemalige Flüchtlinge weiterhin von der Stasi überwacht und hatten mit erheblichen Nachteilen im Berufs- und Privatleben zu kämpfen. In einigen Fällen wurden Gefangene von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des sogenannten „Häftlingsfreikaufs“ freigekauft und konnten dann in den Westen ausreisen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur](https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/recherche/dossiers/republikflucht).

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