In Deutschland wurden ab 1933, insbesondere am 10. Mai 1933, im Zuge der sogenannten „Aktion wider den undeutschen Geist“ zahlreiche Bücher öffentlich verbrannt. Diese Büche... [mehr]
Theodor Heuss wird im Reichstagsprotokoll vom 23. März 1933 nicht erwähnt, weil er an diesem Tag im Reichstag zwar anwesend war, aber selbst keine Rede gehalten hat und auch sonst nicht namentlich im offiziellen Protokoll auftaucht. Das Protokoll dokumentiert in erster Linie die Redebeiträge und namentlichen Abstimmungen. Heuss war zu diesem Zeitpunkt Abgeordneter der Deutschen Staatspartei (DStP), die bei der entscheidenden Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz mit „Ja“ stimmte. Die Protokolle listen in der Regel nur die Redner und die namentlich aufgerufenen Abgeordneten auf. Da Heuss nicht zu den Rednern gehörte und auch keine Einzelstellung im Protokoll einnahm, wird sein Name dort nicht explizit erwähnt. Seine Haltung und sein Abstimmungsverhalten sind jedoch durch andere Quellen, wie seine Memoiren und historische Analysen, gut dokumentiert. Weitere Informationen zum Protokoll findest du im [Reichstagsprotokoll vom 23. März 1933](https://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_wv8_bsb00000141_00095.html).
In Deutschland wurden ab 1933, insbesondere am 10. Mai 1933, im Zuge der sogenannten „Aktion wider den undeutschen Geist“ zahlreiche Bücher öffentlich verbrannt. Diese Büche... [mehr]
Es gibt keine bekannte historische Revolte, die als „Revolte des 10. aber 1933“ bezeichnet wird. Möglicherweise liegt ein Tippfehler oder eine Verwechslung vor. Das Jahr 1933 ist jedo... [mehr]
Die Nazis verbrannten am 10. Mai 1933 Bücher, weil sie damit Werke und Autoren aus dem öffentlichen Leben verbannen wollten, die nicht ihrer nationalsozialistischen Ideologie entsprachen. Zi... [mehr]