Die DDR (Deutsche Demokratische Republik) verstand sich offiziell als ein sozialistischer Staat, der auf dem Prinzip der Volkssouveränität basierte. In der Verfassung von 1968 wurde festgehalten, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. In der Praxis war die politische Macht jedoch stark zentralisiert und wurde von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) kontrolliert. Die SED und die staatlichen Institutionen hatten die Kontrolle über die politischen Prozesse, und die Mitbestimmung der Bürger war stark eingeschränkt. Wahlen fanden zwar statt, jedoch waren sie nicht frei und fair, da die SED die einzige zugelassene Partei war und die Ergebnisse im Voraus festgelegt wurden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die DDR zwar formal das Prinzip der vom Volk ausgehenden Staatsgewalt proklamierte, in der Realität jedoch eine autoritäre Herrschaftsstruktur vorherrschte, die die Mitbestimmung und die politischen Freiheiten der Bürger stark einschränkte.