Galt die Verfassung der Paulskirchenversammlung nach ihrer Beschlussfassung durch die Nationalversammlung?

Antwort

Die Paulskirchenversammlung, die 1848/49 in Frankfurt am Main tagte, war die erste nationale Versammlung, die eine Verfassung für Deutschland erarbeiten sollte. Die von der Nationalversammlung beschlossene Verfassung galt jedoch nicht automatisch. Sie wurde zwar am 28. März 1849 verabschiedet, fand aber keine breite Akzeptanz und wurde von den meisten deutschen Staaten nicht anerkannt. Die Verfassung trat also nicht in Kraft, da sie nicht von den einzelnen deutschen Fürsten und Staaten angenommen wurde. Die gescheiterte Umsetzung der Verfassung führte letztlich zur Auflösung der Paulskirchenversammlung und zur Rückkehr zu den bestehenden monarchischen Strukturen.

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