Der Begriff „Reichskristallnacht“ bezieht sich auf die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938, in der im gesamten Deutschen Reich von den Nationalsozialisten organisierte und gelenkte Gewa... [mehr]
Das Ermächtigungsgesetz, offiziell "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", wurde am 23. März 1933 vom deutschen Reichstag verabschiedet. Es markierte einen entscheidenden Schritt in der Machtergreifung Adolf Hitlers und der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpar (NSDAP). Hier sind die wesentlichen, die zur Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes führten: 1. **Reichstagsbrand**: Am 27. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude in Berlin. Die Nationalsozialisten nutzten den Brand, um die Kommunisten zu beschuldigen und eine Notverordnung zu erlassen, die die Bürgerrechte stark einschränkte und politische Gegner verfolgte. 2. **Reichstagswahl vom 5. März 1933**: Bei dieser Wahl erreichte die NSDAP 43,9 % der Stimmen, was jedoch nicht ausreichte, um eine absolute Mehrheit zu erlangen. Dennoch konnte Hitler durch Koalitionen und politische Manöver seine Macht weiter festigen. 3. **Druck und Einschüchterung**: Vor der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz wurden Abgeordnete der Opposition massiv unter Druck gesetzt und eingeschüchtert. Viele Abgeordnete der Kommunistischen Partei (KPD) und einige der Sozialdemokratischen Partei (SPD) waren bereits verhaftet oder auf der Flucht. 4. **Verhandlungen und Versprechungen**: Hitler und die NSDAP führten Verhandlungen mit der Zentrumspartei und anderen bürgerlichen Parteien, um deren Unterstützung zu gewinnen. Hitler versprach, die Rechte der Kirche und der Länder zu respektieren, um deren Zustimmung zu sichern. 5. **Abstimmung im Reichstag**: Am 23. März 1933 wurde das Ermächtigungsgesetz im Krolloper-Gebäude, dem provisorischen Sitz des Reichstags, zur Abstimmung gebracht. Unter dem Druck der Nationalsozialisten und angesichts der Abwesenheit vieler oppositioneller Abgeordneter stimmten 444 Abgeordnete für das Gesetz, nur 94 (alle von der SPD) stimmten dagegen. Das Ermächtigungsgesetz ermöglichte es der Regierung, Gesetze ohne Zustimmung des Reichstags zu erlassen, was faktisch die demokratische Gewaltenteilung aufhob und Hitler diktatorische Vollmachten verlieh.
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Der Begriff „völkisch“ stammt aus dem Deutschen Kaiserreich und der Weimarer Republik und bezeichnet eine nationalistische, auf die „Volksgemeinschaft“ bezogene Ideologie.... [mehr]
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