Steuerberaterkosten können in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Betriebsausgaben abgezogen werden, jedoch nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). GWG sind Wirtsch... [mehr]
Steuerberaterkosten können in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Betriebsausgaben abgezogen werden, jedoch nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). GWG sind Wirtsch... [mehr]
Die Kosten für einen Steuerberater können in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) unter den Betriebsausgaben eingetragen werden. Genauer gesagt, sollten sie in der Regel in der... [mehr]