Ja, das Vorlageerfordernis des § 20 Grundbuchordnung (GBO) stellt eine Verschärfung im Vergleich zur Grundsatzregelung der GBO dar. Während die Grundsatzregelung allgemein die Eintragun... [mehr]
Ja, das Vorlageerfordernis des § 20 Grundbuchordnung (GBO) stellt eine Verschärfung im Vergleich zur Grundsatzregelung der GBO dar. Während die Grundsatzregelung allgemein die Eintragun... [mehr]
§ 20 des Grundbuchordnung (GBO) regelt die Eintragungsfälle, die sich auf die Eintragung von Rechten im Grundbuch beziehen. Die Vorschrift betrifft insbesondere die Eintragungen von Eigentum... [mehr]
Im Eintragungsfall des § 20 des Grundbuchordnung (GBO) muss das Grundbuchamt in der Regel eine notarielle Urkunde vorlegen sehen. Diese Urkunde dient als Nachweis für die Rechtsgeschäft... [mehr]
Ja, das stimmt. Nach § 12 des Grundbuchordnung (GBO) hat jeder das Recht, das Grundbuch einzusehen. Das bedeutet, dass eine Person selbstständig Informationen über Grundstücke und... [mehr]