In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es hauptsächlich zwei Konzepte: 1. **Direktzusage (Pensionszusage)**: Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer im Rentenalter eine bestimmte Leistung zu zahlen. Diese Zusage wird direkt vom Unternehmen finanziert und in der Bilanz als Verpflichtung ausgewiesen. 2. **Durchführungswege über externe Versorgungsträger**: Dazu gehören: - **Pensionskasse**: Ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. - **Pensionsfonds**: Ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der flexibler in der Anlagepolitik ist und höhere Renditechancen bietet. - **Direktversicherung**: Eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. - **Unterstützungskasse**: Ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der keine Versicherungsaufsicht unterliegt und von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Diese Konzepte bieten unterschiedliche Vorteile und Risiken, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.