Wie wird die zumutbare außergewöhnliche Belastung ermittelt?

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**Die zumutbare außergewöhnliche Belastung wird nicht frei geschätzt, sondern nach § 33 Abs. 3 EStG stufenweise aus deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder berechnet; abziehbar ist nur der Teil deiner außergewöhnlichen Belastungen, der darüber liegt.** ## So wird sie ermittelt Entscheidend sind drei Faktoren: - **Gesamtbetrag der Einkünfte** - **Familienstand** (ledig oder zusammen veranlagt) - **Anzahl der Kinder**, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder Freibetrag besteht Das Finanzamt wendet darauf einen **prozentualen Eigenanteil** an. Dieser Prozentsatz liegt – je nach Fallgruppe – zwischen **1 % und 7 %**. Wichtig ist der Punkt, an dem viele Erklärungen zu ungenau sind: Die Berechnung erfolgt **stufenweise** und nicht einfach mit einem einzigen Prozentsatz auf den gesamten Betrag. Genau das macht in der Praxis oft mehrere hundert Euro Unterschied. ## Die Einkommensstufen Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird in drei Stufen aufgeteilt: - bis **15.340 Euro** - über **15.340 Euro** bis **51.130 Euro** - über **51.130 Euro** Für jede Stufe gilt – je nach Familiensituation – ein anderer Prozentsatz. ## Die Prozentsätze **Bei Steuerpflichtigen ohne Kinder:** - ledig: **5 % / 6 % / 7 %** - verheiratet bzw. zusammen veranlagt: **4 % / 5 % / 6 %** **Bei Steuerpflichtigen mit 1 oder 2 Kindern:** - **2 % / 3 % / 4 %** **Bei Steuerpflichtigen mit 3 oder mehr Kindern:** - **1 % / 1 % / 2 %** ## Beispiel Ein lediger Steuerpflichtiger ohne Kinder hat einen Gesamtbetrag der Einkünfte von **60.000 Euro**. Dann wird die zumutbare Belastung so berechnet: - 15.340 Euro × 5 % = 767,00 Euro - 35.790 Euro × 6 % = 2.147,40 Euro - 8.870 Euro × 7 % = 620,90 Euro Das ergibt insgesamt **3.535,30 Euro**. Heißt konkret: Nur der Teil der außergewöhnlichen Belastungen, der **über 3.535,30 Euro** liegt, wirkt sich steuerlich aus. ## Der praktische Kern Der wichtigste Unterschied ist also: - **nicht richtig:** ein einheitlicher Prozentsatz auf das ganze Einkommen - **richtig:** Aufteilung in Stufen mit jeweils eigenem Prozentsatz Dadurch fällt die zumutbare Belastung oft **niedriger** aus als bei der alten, vereinfachten Rechenweise, die früher häufig verwendet wurde. Maßgeblich ist heute die stufenweise Berechnung, wie sie auch die Finanzverwaltung anwendet; die gesetzliche Grundlage steht in [§ 33 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html). ## Was das für dich bedeutet Hohe Krankheitskosten, Pflegekosten, Zahnersatz oder andere außergewöhnliche Belastungen bringen steuerlich erst dann etwas, wenn sie diese Grenze überschreiten. Gerade bei mittleren Einkommen lohnt sich deshalb eine genaue Berechnung, weil die [Berechnung der zumutbaren Belastung durch das BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de) in der Praxis oft günstiger ausfällt als viele ältere Internet-Erklärungen vermuten.

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