Die zumutbare außergewöhnliche Belastung wird nicht frei geschätzt, sondern nach § 33 Abs. 3 EStG stufenweise aus deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und...
Welche Kosten zählen zu den Vorsorgekosten und wie werden außergewöhnliche Belastungen ermittelt?
Antwort vom**Zu den Vorsorgekosten zählen vor allem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie bestimmte weitere Versicherungen wie Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung; außergewöhnliche Belastungen werden dagegen getrennt davon ermittelt und nur insoweit steuerlich berücksichtigt, wie sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.** ## Was zu den Vorsorgekosten zählt Vorsorgekosten sind steuerlich in erster Linie Aufwendungen für deine persönliche Absicherung. Dazu gehören insbesondere: - Beiträge zur **Krankenversicherung** - Beiträge zur **Pflegeversicherung** - Beiträge zur **gesetzlichen Rentenversicherung** - Beiträge zu **berufsständischen Versorgungseinrichtungen** - Beiträge zu **Rürup-/Basisrenten** - Beiträge zur **Arbeitslosenversicherung** - bestimmte sonstige Versicherungen, zum Beispiel: - **Haftpflichtversicherung** - **Berufsunfähigkeitsversicherung** - **Unfallversicherung** - unter Umständen auch **Risikolebensversicherung** Der wichtige Unterschied: Nicht jede Versicherung ist automatisch als Vorsorgeaufwand abziehbar. **Sachversicherungen** wie Hausrat- oder Kfz-Kaskoversicherung zählen in der Regel **nicht** zu den Vorsorgekosten. ## Wie außergewöhnliche Belastungen ermittelt werden Außergewöhnliche Belastungen sind **keine Vorsorgekosten**, sondern eine eigene steuerliche Kategorie. Dazu zählen typischerweise Aufwendungen, die dir zwangsläufig entstehen und höher sind als bei den meisten anderen Steuerpflichtigen, zum Beispiel: - hohe **Krankheitskosten** - **Pflegekosten** - **Bestattungskosten** unter engen Voraussetzungen - **Unterhaltsleistungen** in bestimmten Fällen - Kosten wegen **Behinderung** oder **Hilfebedürftigkeit** Entscheidend ist die Berechnung: **Außergewöhnliche Belastung = tatsächliche berücksichtigungsfähige Kosten minus Erstattungen minus zumutbare Belastung** Das heißt konkret: 1. Zuerst werden die tatsächlich entstandenen Kosten zusammengerechnet. 2. Davon werden **Erstattungen** abgezogen, etwa von Krankenkasse, Beihilfe oder Versicherung. 3. Danach prüft das Finanzamt die **zumutbare Belastung**. Nur der Teil, der **darüber liegt**, wirkt sich steuerlich aus. ## Was die zumutbare Belastung bedeutet Die zumutbare Belastung ist dein Eigenanteil. Ihre Höhe richtet sich vor allem nach: - **Gesamtbetrag der Einkünfte** - **Familienstand** - **Anzahl der Kinder** Je höher dein Einkommen, desto höher ist in der Regel auch der Betrag, den du selbst tragen musst, bevor sich steuerlich etwas auswirkt. Genau daran scheitern viele: **Nicht jede hohe Ausgabe führt automatisch zu einer Steuerentlastung.** ## Praktisch wichtiger Unterschied Der häufigste Fehler ist, **Vorsorgekosten und außergewöhnliche Belastungen zu vermischen**: - **Vorsorgekosten**: typischerweise Versicherungs- und Altersvorsorgebeiträge - **außergewöhnliche Belastungen**: typischerweise Krankheits-, Pflege- oder Notfallkosten Das ist wichtig, weil **beide Positionen nach unterschiedlichen Regeln** in der Steuererklärung berücksichtigt werden. ## Konkretes Beispiel Wenn du 3.000 Euro selbst getragene Zahnarzt- und Medikamentenkosten hattest und davon keine Versicherung etwas erstattet hat, sind nicht automatisch 3.000 Euro abziehbar. Liegt deine zumutbare Belastung zum Beispiel bei 1.800 Euro, dann wirken sich **nur 1.200 Euro** steuerlich als außergewöhnliche Belastung aus. ## Entscheidend für die Praxis Für Vorsorgekosten brauchst du vor allem die richtigen Beitragsnachweise. Für außergewöhnliche Belastungen brauchst du zusätzlich: - Rechnungen - Zahlungsnachweise - Nachweise über Erstattungen - bei bestimmten Fällen auch ärztliche Verordnungen oder Atteste **Kurz gesagt: Vorsorgekosten sind Aufwendungen für deine Absicherung; außergewöhnliche Belastungen sind besondere zwangsläufige Ausgaben. Steuerlich zählt bei außergewöhnlichen Belastungen nur der Betrag oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung.**
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