Ja – Kosten für eine podologische Behandlung kannst du grundsätzlich steuerlich geltend machen, aber meist nur als außergewöhnliche Belastung und nur, wenn die Behandlung me...
Welche Kosten zählen zu den Vorsorgekosten und wie werden außergewöhnliche Belastungen ermittelt?
Antwort vom**Zu den Vorsorgekosten zählen vor allem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie bestimmte weitere Versicherungen wie Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung; außergewöhnliche Belastungen werden dagegen getrennt davon ermittelt und nur insoweit steuerlich berücksichtigt, wie sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.** ## Was zu den Vorsorgekosten zählt Vorsorgekosten sind steuerlich in erster Linie Aufwendungen für deine persönliche Absicherung. Dazu gehören insbesondere: - Beiträge zur **Krankenversicherung** - Beiträge zur **Pflegeversicherung** - Beiträge zur **gesetzlichen Rentenversicherung** - Beiträge zu **berufsständischen Versorgungseinrichtungen** - Beiträge zu **Rürup-/Basisrenten** - Beiträge zur **Arbeitslosenversicherung** - bestimmte sonstige Versicherungen, zum Beispiel: - **Haftpflichtversicherung** - **Berufsunfähigkeitsversicherung** - **Unfallversicherung** - unter Umständen auch **Risikolebensversicherung** Der wichtige Unterschied: Nicht jede Versicherung ist automatisch als Vorsorgeaufwand abziehbar. **Sachversicherungen** wie Hausrat- oder Kfz-Kaskoversicherung zählen in der Regel **nicht** zu den Vorsorgekosten. ## Wie außergewöhnliche Belastungen ermittelt werden Außergewöhnliche Belastungen sind **keine Vorsorgekosten**, sondern eine eigene steuerliche Kategorie. Dazu zählen typischerweise Aufwendungen, die dir zwangsläufig entstehen und höher sind als bei den meisten anderen Steuerpflichtigen, zum Beispiel: - hohe **Krankheitskosten** - **Pflegekosten** - **Bestattungskosten** unter engen Voraussetzungen - **Unterhaltsleistungen** in bestimmten Fällen - Kosten wegen **Behinderung** oder **Hilfebedürftigkeit** Entscheidend ist die Berechnung: **Außergewöhnliche Belastung = tatsächliche berücksichtigungsfähige Kosten minus Erstattungen minus zumutbare Belastung** Das heißt konkret: 1. Zuerst werden die tatsächlich entstandenen Kosten zusammengerechnet. 2. Davon werden **Erstattungen** abgezogen, etwa von Krankenkasse, Beihilfe oder Versicherung. 3. Danach prüft das Finanzamt die **zumutbare Belastung**. Nur der Teil, der **darüber liegt**, wirkt sich steuerlich aus. ## Was die zumutbare Belastung bedeutet Die zumutbare Belastung ist dein Eigenanteil. Ihre Höhe richtet sich vor allem nach: - **Gesamtbetrag der Einkünfte** - **Familienstand** - **Anzahl der Kinder** Je höher dein Einkommen, desto höher ist in der Regel auch der Betrag, den du selbst tragen musst, bevor sich steuerlich etwas auswirkt. Genau daran scheitern viele: **Nicht jede hohe Ausgabe führt automatisch zu einer Steuerentlastung.** ## Praktisch wichtiger Unterschied Der häufigste Fehler ist, **Vorsorgekosten und außergewöhnliche Belastungen zu vermischen**: - **Vorsorgekosten**: typischerweise Versicherungs- und Altersvorsorgebeiträge - **außergewöhnliche Belastungen**: typischerweise Krankheits-, Pflege- oder Notfallkosten Das ist wichtig, weil **beide Positionen nach unterschiedlichen Regeln** in der Steuererklärung berücksichtigt werden. ## Konkretes Beispiel Wenn du 3.000 Euro selbst getragene Zahnarzt- und Medikamentenkosten hattest und davon keine Versicherung etwas erstattet hat, sind nicht automatisch 3.000 Euro abziehbar. Liegt deine zumutbare Belastung zum Beispiel bei 1.800 Euro, dann wirken sich **nur 1.200 Euro** steuerlich als außergewöhnliche Belastung aus. ## Entscheidend für die Praxis Für Vorsorgekosten brauchst du vor allem die richtigen Beitragsnachweise. Für außergewöhnliche Belastungen brauchst du zusätzlich: - Rechnungen - Zahlungsnachweise - Nachweise über Erstattungen - bei bestimmten Fällen auch ärztliche Verordnungen oder Atteste **Kurz gesagt: Vorsorgekosten sind Aufwendungen für deine Absicherung; außergewöhnliche Belastungen sind besondere zwangsläufige Ausgaben. Steuerlich zählt bei außergewöhnlichen Belastungen nur der Betrag oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung.**
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