Wie wird Goodwill berechnet?

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Goodwill (oder Geschäfts- oder Firmenwert, GoF) wird in der Regel im Rahmen einer Unternehmensübernahme berechnet. Er repräsentiert den Betrag, den ein Käufer bereit ist, über den fairen Marktwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte eines Unternehmens hinaus zu zahlen. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: 1. **Ermittlung des Kaufpreises**: Bestimme den gesamten Kaufpreis, den der Käufer für das Unternehmen zahlt. 2. **Bewertung der identifizierbaren Nettovermögenswerte**: Berechne den fairen Marktwert aller identifizierbaren Vermögenswerte (materielle und immaterielle) und Verbindlichkeiten des Unternehmens. 3. **Berechnung des Goodwills**: Subtrahiere den fairen Marktwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte vom Kaufpreis. Die Formel lautet: \[ \text{Goodwill} = \text{Kaufpreis} - \text{Fairer Marktwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte} \] Beispiel: - Kaufpreis: 1.000.000 € - Fairer Marktwert der identifizierbaren Vermögenswerte: 800.000 € - Fairer Marktwert der identifizierbaren Verbindlichkeiten: 200.000 € Fairer Marktwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte: \[ 800.000 € - 200.000 € = 600.000 € \] Goodwill: \[ 1.000.000 € - 600.000 € = 400.000 € \] In diesem Beispiel beträgt der Goodwill 400.000 €.

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