Wenn eine Versicherungsgesellschaft in Luxemburg insolvent wird, ist der Schutz der Versicherten durch das luxemburgische Recht und spezielle Sicherungseinrichtungen geregelt. Die wichtigsten Schritte... [mehr]
Krankengeld ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, die Arbeitnehmern gezahlt wird, wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind und deshalb kein Arbeitsentgelt erhalten. Es wird in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, nachdem der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel sechs Wochen) endet. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Es ist auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit begrenzt.
Wenn eine Versicherungsgesellschaft in Luxemburg insolvent wird, ist der Schutz der Versicherten durch das luxemburgische Recht und spezielle Sicherungseinrichtungen geregelt. Die wichtigsten Schritte... [mehr]