CAPEX steht für „Capital Expenditures“ (deutsch: Investitionsausgaben). Er bezeichnet die Ausgaben eines Unternehmens für langlebige Vermögenswerte, wie zum Beispiel Maschin... [mehr]
Beim Konzernabschluss sind mehrere wichtige Aspekte zu beachten: 1. **Konsolidierung**: Alle Tochtergesellschaften müssen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Es ist wichtig, die richtigen Konsolidierungsmethoden (Vollkonsolidierung, Quotenkonsolidierung oder Equity-Methode) anzuwenden. 2. **Bilanzierung und Bewertung**: Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze müssen einheitlich angewendet werden. Unterschiede in den Rechnungslegungsstandards zwischen den Konzernunternehmen müssen harmonisiert werden. 3. **Intercompany-Transaktionen**: Transaktionen zwischen den Konzernunternehmen müssen eliminiert werden, um Doppelzählungen zu vermeiden. Dazu gehören Umsätze, Forderungen und Verbindlichkeiten. 4. **Währungsumrechnung**: Bei internationalen Konzernen müssen die Währungsumrechnungsrichtlinien beachtet werden, insbesondere wenn Tochtergesellschaften in verschiedenen Währungen operieren. 5. **Anhang und Lagebericht**: Der Konzernabschluss muss durch einen Anhang und einen Lagebericht ergänzt werden, die zusätzliche Informationen und Erläuterungen zu den Zahlen bieten. 6. **Rechtsvorschriften und Standards**: Die relevanten Rechnungslegungsstandards (z.B. IFRS oder HGB) sowie nationale und internationale Vorschriften müssen eingehalten werden. 7. **Prüfung**: Der Konzernabschluss sollte von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft werden, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu gewährleisten. 8. **Transparenz und Verständlichkeit**: Der Abschluss sollte so gestaltet sein, dass er für die Stakeholder verständlich und transparent ist. Diese Punkte sind entscheidend, um einen korrekten und aussagekräftigen Konzernabschluss zu erstellen.
CAPEX steht für „Capital Expenditures“ (deutsch: Investitionsausgaben). Er bezeichnet die Ausgaben eines Unternehmens für langlebige Vermögenswerte, wie zum Beispiel Maschin... [mehr]
In Deutschland müssen Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) ihre Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger einreichen. Dabei gilt: - **Kleine Kapitalgesellschaften** müssen ihre Bilanz und... [mehr]
Eine GmbH in Deutschland muss ihre Bilanz beim Bundesanzeiger einreichen und dort veröffentlichen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister bzw. direkt über da... [mehr]