Die Abholung falsch gelieferter Teile ist in der Regel keine eigene innergemeinschaftliche Lieferung, sondern eher eine Nebenleistung zur ursprünglichen Lieferung oder eine sonstige Leistung &nda...
Ab wann fallen Mahnkosten an?
Antwort vomMahnkosten können anfallen, sobald ein Schuldner in Verzug gerät. In der Regel tritt der Verzug ein, wenn eine Rechnung nach Fälligkeit und nach einer angemessenen Zahlungsfrist nicht beglichen wird. Oft wird eine erste Mahnung ohne Kosten verschickt, um den Schuldner an die Zahlung zu erinnern. Ab der zweiten Mahnung können dann Mahngebühren erhoben werden. Die genaue Höhe und der Zeitpunkt der Mahnkosten können je nach Vertrag und Unternehmen variieren. Es ist ratsam, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Unternehmens zu prüfen.