Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehenstilgung berechnet?

Antwort

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken verlangen, wenn ein Darlehen – meist ein Immobilienkredit – vorzeitig zurückgezahlt wird. Sie soll den Zinsverlust der Bank ausgleichen. Die Berechnung ist komplex und hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich gibt es zwei gängige Methoden: **1. Aktiv-Aktiv-Methode (bei Wiederanlage in Hypothekenkredite):** Hier wird angenommen, dass die Bank das vorzeitig zurückgezahlte Geld zu den aktuellen Zinssätzen wieder als Hypothekendarlehen vergeben kann. Die Entschädigung entspricht dem Unterschied zwischen dem ursprünglichen Vertragszins und dem aktuellen Zinssatz für neue Hypothekendarlehen, multipliziert mit der Restschuld und der Restlaufzeit. **2. Aktiv-Passiv-Methode (bei Wiederanlage in Pfandbriefe):** Hier wird angenommen, dass die Bank das Geld in sichere Pfandbriefe anlegt. Die Entschädigung entspricht dem Unterschied zwischen dem Vertragszins und dem Zinssatz für Pfandbriefe mit entsprechender Laufzeit. **Allgemeine Berechnungsformel:** Vorfälligkeitsentschädigung = (Restschuld × Zinsdifferenz × Restlaufzeit) – ersparte Risiko- und Verwaltungskosten **Wichtige Einflussfaktoren:** - Restschuld zum Zeitpunkt der Rückzahlung - Restlaufzeit des Darlehens - Vereinbarter Sollzinssatz - Aktueller Zinssatz für vergleichbare Darlehen - Sondertilgungsrechte (vereinbarte kostenlose Sondertilgungen werden berücksichtigt) - Ersparte Kosten der Bank (z.B. Risiko- und Verwaltungskosten) **Beispiel:** Angenommen, du hast noch 100.000 € Restschuld, der Sollzins beträgt 3 %, die Restlaufzeit 5 Jahre, und der aktuelle Zinssatz für neue Darlehen liegt bei 2 %. Die Zinsdifferenz beträgt 1 %. Die Bank berechnet die Entschädigung auf Basis der entgangenen Zinsen abzüglich ersparter Kosten. **Hinweis:** Die genaue Berechnung ist sehr individuell und kann je nach Bank und Vertrag variieren. Banken sind verpflichtet, die Berechnung transparent darzulegen. Es empfiehlt sich, die Berechnung von einem unabhängigen Experten prüfen zu lassen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-vor-zeit-ablauf-zurueckzahlen-vorfaelligkeitsentschaedigung-12813).

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