Die sicherungsweise Abtretung von Einrichtungen (z. B. Maschinen, Waren, Forderungen) gegen eine Darlehensauszahlung nennt man **Sicherungsübereignung** oder **Sicherungsabtretung** (je nach Art des Sicherungsguts). - **Sicherungsübereignung**: Wenn bewegliche Sachen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtungen) zur Sicherung eines Darlehens übereignet werden, bleibt der Darlehensnehmer im Besitz der Sachen, das Eigentum geht jedoch sicherungsweise auf den Darlehensgeber über. - **Sicherungsabtretung**: Wenn Forderungen (z. B. aus Lieferungen und Leistungen) abgetreten werden, spricht man von einer Sicherungsabtretung. Im Kontext von "Einrichtungen" (also beweglichen Sachen) ist der korrekte Begriff **Sicherungsübereignung**. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Wikipedia: Sicherungsübereignung](https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungs%C3%BCbereignung).