Auszahlung der VBLklassik-Betriebsrente bei Teilrente?

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Bei **VBLklassik** gilt grundsätzlich: Die **Betriebsrente wird in der Regel erst ausgezahlt, wenn ein Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente besteht**. Auch bei einer **Teilrente** aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann ein Anspruch auf die **VBL-Betriebsrente** entstehen, **wenn die jeweiligen Voraussetzungen der VBL erfüllt sind**. Wichtig ist dabei: - **Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung** kann den Versicherungsfall auslösen. - Die **VBLklassik-Betriebsrente** wird **nicht automatisch** gezahlt, sondern muss **beantragt** werden. - Die Höhe der VBL-Rente kann von verschiedenen Faktoren abhängen, etwa: - Beginn der gesetzlichen Rente - Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn - individuelle Versicherungszeiten bei der VBL Maßgeblich sind die Regelungen der VBL selbst. Die verlässliche Quelle ist die VBL: https://www.vbl.de/ Für die konkreten Voraussetzungen zur **Auszahlung bei Teilrente** siehe die Informationen zur Betriebsrente: https://www.vbl.de/de/betriebsrente Kurz gesagt: **Ja, eine Auszahlung kann auch bei Teilrente möglich sein, aber nur nach Antrag und nach den konkreten VBL-Voraussetzungen.**

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