Unterschied zwischen Mutterschutzgeld und Mutterschaftslohn?

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Mutterschutzgeld und Mutterschaftslohn sind zwei verschiedene finanzielle Leistungen, die in Deutschland während des Mutterschutzes gewährt werden. 1. **Mutterschutzgeld**: - **Wer zahlt?**: Die gesetzliche Krankenkasse. - **Höhe**: Maximal 13 Euro pro Kalendertag. - **Anspruchsberechtigte**: Arbeitnehmerinnen, die gesetzlich krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben. - **Zeitraum**: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Geburt). 2. **Mutterschaftslohn**: - **Wer zahlt?**: Der Arbeitgeber. - **Höhe**: Differenz zwischen dem Mutterschutzgeld und dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. - **Anspruchsberechtigte**: Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. - **Zeitraum**: Gleicher Zeitraum wie beim Mutterschutzgeld (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt). Zusammen sorgen Mutterschutzgeld und Mutterschaftslohn dafür, dass die werdende Mutter während des Mutterschutzes ihr volles Nettogehalt erhält.

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