Muss bei einer Stornierung einer Ausgangsrechnung eine neue Rechnungsnummer vergeben werden?

Antwort

Ja, in der Regel musst du eine neue Rechnungsnummer vergeben, wenn du eine Ausgangsrechnung stornierst. Dies liegt daran, dass jede Rechnung und jede Stornierung (Gutschrift) eindeutig und nachvollziehbar sein muss. Eine Stornierung wird oft als Gutschrift oder Korrekturrechnung ausgestellt und erhält daher eine eigene, neue Rechnungsnummer. Dies hilft, die Buchhaltung transparent und revisionssicher zu halten.

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