Nicht die ganzen 7.000 € zurück – sondern nur den Steuervorteil daraus. Bei 50.000 € Brutto liegt die Erstattung grob oft bei etwa 2.000 bis 3.000 €, nicht bei 7.000 €....
Wie hoch ist die ungefähre steuerliche Entlastung bei 40 % Behinderung pro Jahr bei Steuerklasse 1, 2.700 Euro netto, Zweitwohnung und 1.000 Euro weiteren Kosten?
Antwort vomBei **40 % Behinderung** liegt der **Behinderten-Pauschbetrag** in Deutschland in der Regel bei **860 € pro Jahr**. Dieser Betrag mindert **das zu versteuernde Einkommen**, nicht direkt 860 € Steuer. Bei **Steuerklasse 1** und **ca. 2.700 € netto monatlich** liegt die **tatsächliche Steuerersparnis** meist nur ungefähr bei **200–350 € pro Jahr**, je nach Brutto, Bundesland und übrigen Werbungskosten. **Wichtig:** - **Zweitwohnung** und **weitere Kosten von 1.000 €** können steuerlich zusätzlich relevant sein, etwa bei **doppelter Haushaltsführung**. - Dann kann die Entlastung **deutlich höher** sein als nur durch den Grad der Behinderung allein. - Ohne Anerkennung als beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung bringt eine Zweitwohnung steuerlich oft **keinen Vorteil**. Kurz: **Nur 40 % Behinderung:** meist eher **niedrige Entlastung**, oft nur **ein paar hundert Euro im Jahr**. **Mit absetzbarer Zweitwohnung und Zusatzkosten:** eventuell **spürbar mehr**. Mehr dazu allgemein beim Bundesfinanzministerium und ELSTER: https://www.bundesfinanzministerium.de https://www.elster.de
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