Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag bei der Quellensteuer?

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Der Solidaritätszuschlag („Soli“) bei der **Kapitalertragsteuer/Quellensteuer auf Kapitalerträge** beträgt **5,5 % der einbehaltenen Kapitalertragsteuer** (nicht 5,5 % der Erträge). Das entspricht effektiv: - bei **25 % Kapitalertragsteuer**: **1,375 %** zusätzlich (25 % × 5,5 %) - zusammen also **26,375 %** (ohne Kirchensteuer)

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