Meistens in der Anlage KAP, Zeile 41. Das gilt für anrechenbare ausländische Quellensteuer auf Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. ELSTER ne...
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag bei der Quellensteuer?
Antwort vomDer Solidaritätszuschlag („Soli“) bei der **Kapitalertragsteuer/Quellensteuer auf Kapitalerträge** beträgt **5,5 % der einbehaltenen Kapitalertragsteuer** (nicht 5,5 % der Erträge). Das entspricht effektiv: - bei **25 % Kapitalertragsteuer**: **1,375 %** zusätzlich (25 % × 5,5 %) - zusammen also **26,375 %** (ohne Kirchensteuer)