Was muss man bei Kündigung eines Riester-Vertrags zurückzahlen?
Antwort vomWenn du einen Riester-Vertrag kündigst, musst du in der Regel die staatlichen Zulagen und gegebenenfalls die erhaltenen Steuervorteile zurückzahlen. Das bedeutet konkret: 1. **Staatliche Zulagen:** Alle bis zur Kündigung erhaltenen Zulagen (z. B. Grundzulage, Kinderzulage) werden vom Anbieter an den Staat zurückgezahlt. Diese Summe wird von deinem Vertragsguthaben abgezogen. 2. **Steuervorteile:** Wenn du während der Laufzeit des Vertrags Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht hast, musst du die dadurch entstandenen Steuervorteile ebenfalls zurückzahlen. Das Finanzamt fordert diese im Rahmen der nächsten Steuererklärung zurück. 3. **Vertragsguthaben:** Nach Abzug der Zulagen und Steuervorteile sowie eventueller Abschluss- und Verwaltungskosten erhältst du das verbleibende Guthaben ausgezahlt. Je nach Vertrag können auch noch weitere Gebühren anfallen. **Wichtig:** Durch die Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile kann die Auszahlungssumme deutlich geringer ausfallen als das eingezahlte Kapital. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-altersvorsorge/riesterkuendigung-das-muessen-sie-wissen-13213).