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Wie viel Geld darf ein Rentner bei der Grundsicherung verdienen?
Antwort vom**Bei Grundsicherung gibt es keine feste Verdienstgrenze für Rentner. Entscheidend ist: Alles anrechenbare Einkommen wird grundsätzlich auf die Grundsicherung angerechnet, sodass dein Anspruch sinkt, sobald du mehr verdienst.** ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicherung_Liste.html)) ## Was das praktisch heißt Wenn du als Rentner Grundsicherung im Alter bekommst, darfst du zwar zusätzlich Geld haben oder verdienen. Aber dieses Einkommen bleibt **nicht einfach komplett anrechnungsfrei**. Dazu zählen zum Beispiel Lohn aus einem Minijob, gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Renten, Mieteinnahmen oder Zinsen. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicherung_Liste.html)) Das heißt konkret: **Je höher dein Einkommen, desto niedriger die Grundsicherung.** Einen pauschalen Satz wie „bis X Euro darf man verdienen“ gibt es deshalb so nicht. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicherung_Liste.html)) ## Wichtiger Unterschied Viele verwechseln das mit der normalen Altersrente. Bei der **gesetzlichen Altersrente** gibt es heute keine Hinzuverdienstgrenze mehr. **Bei der Grundsicherung zählt zusätzliches Einkommen aber weiterhin.** Das ist der entscheidende Unterschied. ([bmas.de](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenlexikon/H/hinzuverdienstgrenzen.html)) ## Ausnahmen und Freibeträge Es gibt einzelne Freibeträge, aber nicht für jedes Einkommen gleich. Ein wichtiger Sonderfall ist zusätzliche Altersvorsorge, etwa bestimmte private Vorsorgeleistungen: Davon bleiben **100 Euro monatlich plus 30 Prozent des darüberliegenden Betrags** anrechnungsfrei, höchstens bis zur gesetzlichen Obergrenze. ([bmas.de](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Zusaetzliche-Altersvorsorge/Fragen-zur-zusaetzlichen-Altersvorsorge/faq-fragen-zur-zusaetzlichen-altersvorsorge-art.html)) Außerdem gibt es bei erfüllten Grundrentenzeiten einen besonderen Freibetrag auf bestimmte Renteneinkünfte; die Deutsche Rentenversicherung nennt dafür aktuell **bis zu 223 Euro monatlich**, während BMAS-Beispiele für frühere Berechnungsstände höhere Werte ausweisen. Entscheidend ist deshalb immer der **aktuelle Bescheid des Sozialamts**. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicherung_Liste.html)) ## Faustregel Als grobe Orientierung nennt die Deutsche Rentenversicherung: **Wenn dein gesamtes Einkommen unter 1.101 Euro im Monat liegt, solltest du Grundsicherung prüfen lassen.** Das ist aber nur ein Richtwert, weil Miete, Heizkosten, Mehrbedarfe und Haushaltskonstellation mitentscheiden. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Grundsicherung/grundsicherung_node.html?channel=MSN)) **Kurz gesagt: Du darfst etwas dazuverdienen, aber bei Grundsicherung wird fast jeder zusätzliche Euro geprüft und meist angerechnet. Eine starre erlaubte Summe gibt es nicht.** ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicherung_Liste.html))
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