Ist eine Rente für Haushaltsführung progressionsfrei, wenn sie aufgrund eines dauerhaften körperlichen Schadens bezahlt wird?

Antwort

Ja, eine Rente füraltsführung, die aufgrund eines dauerhaften körperlichen Schadens gezahlt wird, kann unter bestimmten Umständen progressionsfrei sein. In Deutschland sind solche Renten in der Regel steuerfrei, wenn sie als Entschädigung für den Verlust der Fähigkeit zur Haushaltsführung gezahlt werden. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Regelungen zu beachten, da individuelle Umstände und die Art der Rente Einfluss auf die steuerliche Behandlung haben können. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater oder Fachmann zu konsultieren, um eine präzise Einschätzung zu erhalten.

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