Ist eine Pfändung durch öffentlich-rechtliche Gläubiger ohne Pfändungsbeschluss möglich?

Antwort

Eine Pfändung durch öffentlich-rechtliche Gläubiger (z. B. Finanzamt, Rundfunkbeitrag/GEZ, Kommunen) kann tatsächlich ohne einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss erfolgen. Das liegt daran, dass Behörden im Rahmen des sogenannten Verwaltungszwangs handeln dürfen. **Rechtsgrundlage:** Öffentlich-rechtliche Gläubiger können auf Grundlage eines vollstreckbaren Verwaltungsakts (z. B. Steuerbescheid, Beitragsbescheid) und einer sogenannten Vollstreckungsklausel direkt die Zwangsvollstreckung einleiten. Sie benötigen dafür keinen gerichtlichen Titel wie private Gläubiger, sondern können z. B. eine Kontopfändung durch das zuständige Vollstreckungsorgan (z. B. Vollstreckungsstelle des Finanzamts) veranlassen. **Ablauf:** 1. Es muss ein vollstreckbarer Verwaltungsakt vorliegen (z. B. ein nicht bezahlter Steuerbescheid). 2. Nach erfolgloser Mahnung kann die Behörde die Zwangsvollstreckung einleiten. 3. Die Behörde stellt einen sogenannten Pfändungs- und Einziehungsverfügung (PfÜB) aus und schickt diesen direkt an die Bank oder den Arbeitgeber. **Fazit:** Eine Pfändung durch öffentlich-rechtliche Gläubiger ist also auch ohne gerichtlichen Pfändungsbeschluss möglich, da die Behörde selbst als Vollstreckungsorgan agiert. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [service-bw.de](https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Pfaendung+von+Forderungen+durch+die+Finanzverwaltung-5000032-leistung-0). **Hinweis:** Solltest du betroffen sein, empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um deine Möglichkeiten (z. B. Pfändungsschutzkonto) zu prüfen.

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