Darf die GEZ Säumniszuschläge pfänden?

Antwort

Ja, die Rundfunkanstalt (früher GEZ, heute Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio) kann Säumniszuschläge pfänden lassen. Wenn Rundfunkbeiträge und die damit verbundenen Säumniszuschläge nicht bezahlt werden, kann der Beitragsservice nach mehreren Mahnungen einen sogenannten "Festsetzungsbescheid" erlassen. Dieser ist einem vollstreckbaren Titel gleichgestellt. Kommt es weiterhin zu keiner Zahlung, kann die Rundfunkanstalt die Zwangsvollstreckung einleiten. Das bedeutet, dass sie das zuständige Vollstreckungsorgan (z. B. das Amtsgericht oder den Gerichtsvollzieher) beauftragen kann, offene Forderungen – einschließlich der Säumniszuschläge – durch Pfändung (z. B. Kontopfändung, Lohnpfändung) einzutreiben. Weitere Informationen findest du direkt beim [ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice](https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/beitraege_und_gebuehren/index_ger.html).

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