Ab welcher Höhe können Säumniszuschläge gepfändet werden?

Antwort

Säumniszuschläge können grundsätzlich unabhängig von ihrer Höhe gepfändet werden, sobald sie rechtskräftig festgesetzt und fällig sind. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindesthöhe, ab der eine Pfändung möglich ist. Entscheidend ist, dass ein vollstreckbarer Titel (z. B. ein Steuerbescheid oder Leistungsbescheid) vorliegt und die Forderung fällig ist. Die Vollstreckungsbehörde (z. B. das Finanzamt) kann dann Maßnahmen wie Kontopfändung oder Lohnpfändung einleiten, auch wenn es sich nur um geringe Beträge handelt. In der Praxis werden Pfändungen bei sehr kleinen Beträgen jedoch oft aus wirtschaftlichen Gründen abgewogen. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder auf den Seiten deines zuständigen Finanzamts.

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