Gibt es eine Obergrenze für Insolvenzgeld?

Antwort

Ja, für das Insolvenzgeld gibt es eine Obergrenze. Das Insolvenzgeld wird in Deutschland von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und orientiert sich an dem Nettoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten vor der Insolvenz des Arbeitgebers erhalten hat. Allerdings wird das Insolvenzgeld nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung gezahlt. Für das Jahr 2024 beträgt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung: - Westdeutschland: 7.550 Euro brutto pro Monat - Ostdeutschland: 7.450 Euro brutto pro Monat Das bedeutet: Verdient jemand mehr als diese Grenze, wird das Insolvenzgeld trotzdem nur auf Basis dieser Höchstgrenze berechnet. Das Nettoarbeitsentgelt, das über dieser Grenze liegt, wird nicht berücksichtigt. Weitere Informationen findest du auf der Seite der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/insolvenzgeld).

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