Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Um den Nettobetrag aus einem Bruttobetrag zu berechnen, kannst du die folgende Formel verwenden: Nettobetrag = Bruttobetrag / (1 + MwSt-Satz) In deinem Fall beträgt der Bruttobetrag 21.630,99 € und der MwSt-Satz 16% (0,16). Berechnung: Nettobetrag = 21.630,99 € / (1 + 0,16) Nettobetrag = 21.630,99 € / 1,16 Nettobetrag ≈ 18.634,48 € Der Nettobetrag beträgt also ungefähr 18.634,48 €.
Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Auf Rechnungen sollte der Begriff „Umsatzsteuer“ (abgekürzt „USt.“) verwendet werden, da dies der offizielle und rechtlich korrekte Begriff im deutschen Steuerrecht ist. D... [mehr]
Nein, die Kapitalbereitstellungsgebühr darf bei Speditionsrechnungen nicht ohne weiteres einfach abgezogen werden. Grundsätzlich gilt: Du darfst von einer Rechnung nur dann einen Abzug vorne... [mehr]
Hier ist ein Beispiel, wie du eine höfliche E-Mail formulieren kannst, um mitzuteilen, dass die Rechnung nach Rücksprache mit der Buchhaltung noch nicht bezahlt wurde: --- Betreff: Rü... [mehr]