Muss ich die Mütterrente neu beantragen, wenn ich bereits Rente beziehe und mein Sohn 1980 geboren wurde?

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**Nein – für ein 1980 geborenes Kind geht es nicht um „Mütterrente“ im engeren Sinn, sondern um Kindererziehungszeiten, und die werden bei laufender Rente nur dann zusätzlich berücksichtigt, wenn sie bei deiner Rente bisher noch nicht erfasst wurden.** Entscheidend ist also nicht ein neuer Antrag auf „Mütterrente“, sondern ob die Deutsche Rentenversicherung dieses Kind schon in deinem Versicherungskonto gespeichert hat. ## Was das konkret bedeutet Die sogenannte Mütterrente betrifft vor allem die bessere Anrechnung von Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Ein 1980 geborenes Kind fällt darunter. Wenn dieses Kind bei deiner Rentenberechnung bereits berücksichtigt wurde, musst du in der Regel nichts neu beantragen. Wenn das Kind damals aber gar nicht oder nicht korrekt im Versicherungskonto stand, solltest du eine Kontenklärung bzw. die Anerkennung der Kindererziehungszeit nachholen. Dann kann sich deine Rente erhöhen. ## Der wichtige Unterschied Viele sagen pauschal „Mütterrente beantragen“. Praktisch ist das oft ungenau. Bei jemandem, der schon Rente bezieht, gibt es meist nur dann Handlungsbedarf, wenn: - das Kind bisher nicht gespeichert war, - Erziehungszeiten falsch zugeordnet wurden, - oder frühere Angaben unvollständig waren. Wurde alles schon berücksichtigt, erfolgt keine zusätzliche neue Beantragung nur wegen des Begriffs „Mütterrente“. ## Was du tun solltest Schau in deinen Rentenbescheid oder in frühere Schreiben der Rentenversicherung, ob dort Kindererziehungszeiten für dein 1980 geborenes Kind aufgeführt sind. Fehlt das Kind, ist die praktische Konsequenz klar: Dann solltest du bei der Deutschen Rentenversicherung die [Kindererziehungszeit feststellen lassen](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/kindererziehung/kindererziehung_node.html). Dort ist auch erklärt, welche Zeiten für vor 1992 geborene Kinder angerechnet werden. ## Wichtig zu wissen Die Erhöhung durch die Mütterrente für Bestandsrentner wurde in der Vergangenheit grundsätzlich von der Rentenversicherung umgesetzt, wenn die Kinder bereits bekannt waren. Ein komplett neuer Antrag nur wegen eines 1980 geborenen Sohnes ist deshalb normalerweise nicht nötig. Wenn das Kind in deinen Unterlagen nirgends auftaucht, musst du aktiv werden – nicht wegen „neuer Mütterrente“, sondern damit die Erziehungszeit überhaupt in die Rente einfließt.

Kategorie: Finanzen Tags: Mütterrente Rente Sohn

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