Kann man mit 60 in Rente gehen und Abschläge ausgleichen?

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**Ja, aber nur in wenigen Sonderfällen: Mit 60 in die gesetzliche Rente geht heute in Deutschland normalerweise nicht mehr einfach durch „Freikaufen“. Sonderzahlungen können Abschläge ausgleichen, aber sie schaffen keinen früheren Rentenbeginn.** ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/26-01-28-ausgleich-abschlag.html)) ## Entscheidend ist der Unterschied „Frei kaufen“ bedeutet bei der gesetzlichen Rente fast immer: Du zahlst zusätzliche Beiträge, damit die **Rentenabschläge** bei einem **ohnehin zulässigen** vorzeitigen Rentenbeginn kleiner werden oder ganz wegfallen. Es bedeutet **nicht**, dass du dir damit ein Rentenalter von 60 einfach kaufen kannst. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Rentenabschlaege/Rentenabschlag_Liste.html)) Für die normale Altersrente liegt die Regelaltersgrenze inzwischen schrittweise bei **67 Jahren**. Die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte ist heute frühestens ab **63** möglich, mit Abschlägen. ([bmas.de](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Leistungen-Gesetzliche-Rentenversicherung/Altersrenten/altersrenten.html)) ## Wann 60 überhaupt noch möglich ist Mit **60** kommt heute praktisch nur noch eine gesetzliche Altersrente infrage, wenn du zu einer **älteren Übergangsgeneration** gehörst oder ein spezieller Altfall vorliegt. Für die meisten heute 50-, 55- oder 60-Jährigen gilt das **nicht mehr**. Das ist der Punkt, an dem viele Antworten im Netz zu ungenau sind: Sie vermischen alte Rentenregeln mit der heutigen Rechtslage. ([bmas.de](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Leistungen-Gesetzliche-Rentenversicherung/Altersrenten/altersrenten.html)) Ein wichtiger Sonderweg ist die **Altersrente für schwerbehinderte Menschen**. Die kann früher beginnen als andere Altersrenten, aber auch dort gelten feste Altersgrenzen je nach Jahrgang. Auch hier kannst du Abschläge ausgleichen, aber nicht beliebig auf 60 heruntergehen. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Rentenabschlaege/Rentenabschlag_Liste.html)) ## Was „Freikaufen“ konkret bringt Ab **50 Jahren** kannst du bei der Rentenversicherung eine Auskunft beantragen, wie hoch eine Sonderzahlung zum Ausgleich künftiger Abschläge maximal sein darf. Diese Zahlung kann sinnvoll sein, wenn du sicher weißt, dass du eine zulässige vorgezogene Altersrente nutzen willst. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/26-01-28-ausgleich-abschlag.html)) Der praktische Unterschied ist wichtig: - **früher gehen dürfen** = hängt von der Rentenart und deinem Jahrgang ab - **weniger Abzug haben** = dafür kann eine Ausgleichszahlung helfen ## Klare Einordnung Wenn du mit „mit 60 in Rente und freikaufen“ die **gesetzliche Rente** meinst, lautet die ehrliche Antwort: **Für die meisten Menschen nein.** Du kannst dir Abschläge ausgleichen, aber kein frei wählbares Rentenalter 60 kaufen. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/26-01-28-ausgleich-abschlag.html)) Wenn du dagegen eine **betriebliche oder private Rente** meinst, kann ein Ruhestand mit 60 natürlich finanziell trotzdem möglich sein – dann aber aus eigenem Vermögen, Betriebsrente oder privater Vorsorge, nicht durch einen „Freikauf“ in der gesetzlichen Rentenversicherung. ([bmas.de](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Fakten-zur-Rente/Alterseinkommen-und-zusaetzliche-Vorsorge/alterseinkommen-und-zusaetzliche-vorsorge.html))

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