Werden Minijobs auf das Bürgergeld angerechnet?

Antwort

Ja, Minijobs werden auf das Bürgergeld angerechnet. Das Einkommen aus einem Minijob wird bei der Berechnung Bürgergeldes berücksichtigt, jedoch gibt es Freibeträge, die nicht angerechnet werden. Es ist wichtig, genauen Regelungen Freibeträge zu, da diese sich ändern können. Für aktuelle Informationen empfiehlt es sich, die offiziellen Stellen oder Beratungsangebote zu konsultieren.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was passiert mit meinen Aktien beim Bezug von Bürgergeld?

Wenn du Bürgergeld beziehst, gelten für dein Vermögen, also auch für Aktien, bestimmte Freibeträge. Das bedeutet: **1. Schonvermögen:** Es gibt einen Grundfreibetrag f... [mehr]