Ja, Minijobs werden auf das Bürgergeld angerechnet. Das Einkommen aus einem Minijob wird bei der Berechnung Bürgergeldes berücksichtigt, jedoch gibt es Freibeträge, die nicht angerechnet werden. Es ist wichtig, genauen Regelungen Freibeträge zu, da diese sich ändern können. Für aktuelle Informationen empfiehlt es sich, die offiziellen Stellen oder Beratungsangebote zu konsultieren.