Wie verfasse ich ein letztes Mahnschreiben für offene Rechnungen vom 03.06.2025, wenn eine Zahlungserinnerung ohne Wirkung blieb?

Antwort

Wenn eine Zahlungserinnerung für offene Rechnungen vom 03.06.2025 keine Wirkung gezeigt hat, ist es üblich, ein letztes Mahnschreiben (auch „letzte Mahnung“ oder „dritte Mahnung“) zu versenden. In diesem Schreiben wird der Schuldner letztmalig und mit Nachdruck zur Zahlung aufgefordert. Gleichzeitig wird meist auf mögliche rechtliche Schritte (z. B. Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren) hingewiesen, falls die Zahlung weiterhin ausbleibt. Wichtige Inhalte eines letzten Mahnschreibens: - **Klare Fristsetzung:** Setze eine konkrete Zahlungsfrist (z. B. 7 oder 14 Tage). - **Hinweis auf bisherige Mahnungen:** Erwähne, dass dies die letzte Mahnung ist und dass bisherige Zahlungsaufforderungen unbeachtet blieben. - **Androhung weiterer Schritte:** Weise darauf hin, dass nach Ablauf der Frist rechtliche Schritte eingeleitet werden (z. B. Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren). - **Angabe der offenen Rechnung(en):** Nenne Rechnungsnummer, Datum und Betrag. - **Zahlungsinformationen:** Kontodaten und Verwendungszweck. Beispiel für einen Textbaustein: --- **Letzte Mahnung** Sehr geehrte/r [Name], trotz unserer Zahlungserinnerung vom [Datum] und unserer Mahnung vom [Datum] konnten wir bislang keinen Zahlungseingang für die unten aufgeführte Rechnung feststellen. Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den offenen Betrag in Höhe von [Betrag] bis spätestens zum [Datum, z. B. 7 Tage ab Versand] auf unser unten genanntes Konto zu überweisen. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, sehen wir uns gezwungen, ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einzuleiten. [Rechnungsnummer, Datum, Betrag] Mit freundlichen Grüßen [Dein Name/Firma] --- Nach Ablauf der Frist kannst du ein Inkassounternehmen beauftragen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Weitere Informationen zum Mahnverfahren findest du z. B. auf [justiz.de](https://www.justiz.de/themen/mahnsachen/index.php).

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